Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestattungsverträge von Unvergesslich Bestattungen, Inh. Katrin Grunert

 

Unvergesslich - Bestattungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen, die zwischen Unvergesslich Bestattungen, Inh. Katrin Grunert („wir“ bzw. „uns“ bzw. „Bestatterin“)  mit Kunden („Auftraggeber“) zur Vorbereitung und Durchführung einer Bestattung (Bestattungsvertrag) sowie zur Bestattungsvorsorge (Bestattungsvertrag zum späteren Zeitpunkt des Todesfalls) Zustandekommen[KC1] .

 

2.      Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Textform bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

3.      Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

 

4.      Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

1.      Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

2.      Die Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder auf sonstigem Wege dazu erteilte Zustimmung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Bestattungsvertrag kommt mit der Annahme dieses Vertragsangebots durch uns zustande.

 

3.      Der Auftraggeber verpflichtet sich ungeachtet einer Erbenstellung gegenüber der Bestatterin zur Zahlung aller Bestattungskosten.

 

4.      Der Auftraggeber versichert, nicht durch das Totensorgerecht Dritter an der Erteilung eines Bestattungsauftrages gehindert zu sein.

 

5.      Die Bestatterin ist berechtigt, Dritte als ihre Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

 

§ 3 Vertragsabschluss außerhalb unserer Geschäftsräume; Verbraucherwiderrufsrecht

 

1.      Wird der Bestattungsvertrag mit einem Auftraggeber, der Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, außerhalb der Geschäftsräume der Bestatterin (z.B. im Altenheim, Krankenhaus) oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes:

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Unvergesslich Bestattungen, Inh. Katrin Grunert, Trottenweg 34, 79790 Küssaberg, info@unvergesslich-bestattungen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Sofern Sie Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Musterwiderrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

–An Unvergesslich Bestattungen, Inh. Katrin Grunert, Trottenweg 34, 79790 Küssaberg, info@unvergesslich-bestattungen.de

 

–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

–Name des/der Verbraucher(s)

 

–Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

–Datum

 

__________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung –

 

2.      Zwischen den Parteien kann vereinbart werden, dass das Widerrufsrecht i. S. d. § 357 Abs. 4 Nr. 2 BGB schon vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt.[KC2] 

 

§ 4 Gegenstand der Leistung und Pflichten der Vertragsparteien

 

1.      Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten eigenen Leistungen der Bestatterin und den zur Durchführung der Bestattung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet. Dieser Leistungsumfang unterteilt sich wie folgt:

 

a)      Eigene Lieferungen und Leistungen: Dabei handelt es sich um von uns verkaufte Waren und/oder von uns erbrachte Dienstleistungen. Alle genannten Preise sind Endpreise einschließlich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich geltender Höhe.

 

b)      Fremdleistungen: Unter Fremdleistungen fallen alle Leistungen, die nicht unmittelbar durch uns erbracht werden, sondern von uns im Auftrag des Auftraggebers besorgt werden. Dies sind alle Leistungen, die durch Dritte erbracht werden (z.B. ärztliche Todesbescheinigung, standesamtliche Sterbeurkunden, u. a.). Alle hierzu von uns genannten Preise sind Endpreise einschließlich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich geltender Höhe. Die Preise der Fremdleistungen werden von uns ausdrücklich unverbindlich genannt.

 

2.      Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Bestatterin zur Zahlung aller Bestattungskosten. Die Bestatterin übernimmt nicht die Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber und die Bestatterin verbindliche Preisabsprachen getroffen haben. Hiervon ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen.

 

3.      Gleiches gilt sinngemäß für die nach Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der Bestatterin verabredeten Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen.

 

§ 5 Vollmachten

 

1.      Die Bestatterin wird mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in § 4 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben.

 

2.      Die Vollmacht umfasst ebenfalls die Befugnis gegenüber Behörden (z.B. Standesamt), Sozialversicherungsträgern, Versicherungen oder sonstigen Dritten (z.B. Kirchengemeinde, Florist, Zeitungsverlag) Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. Erklärungen sowie Urkunden in Empfang zu nehmen.

 

3.      Die Bestatterin kann, wie bereits unter § 2 Ziffer 4 vereinbart, die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber dem Bestattungsunternehmen durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht und stellt das Bestattungsunternehmen im Hinblick auf die Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB frei.

3.

§ 6 Zahlungsbedingungen

 

2.      Der Vergütungsanspruch ist, sofern nicht anders vereinbart, ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Kontogutschrift.

 

3.      Die Bestatterin ist berechtigt, angemessene à-conto- oder Vorschusszahlung zu fordern.

 

4.      Mit vorbehaltloser (Teil-)Zahlung des Rechnungsbetrages erkennt der Auftraggeber die jeweils zugrundeliegende Vergütungsforderung an.

 

5.      Zur Begleichung der Bestattungskosten können Ansprüche des Auftraggebers an Versicherungen auf dessen Wunsch an die Bestatterin abgetreten werden. Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung.

Die Bestatterin übernimmt keine Haftung für die Höhe der an sie gezahlten Leistungen aus oben benannten Verträgen.

 

6.      Für den Fall, dass Leistungen aus vorgenannten Verträgen an die Bestatterin erfolgen, ist dieses berechtigt, diese mit den vertraglichen Vergütungsansprüchen der Bestatterin zu verrechnen.

 

7.      Für den Fall des Vorliegens von Sozialhilfeansprüchen aus § 74 SGB XII des Auftraggebers gegen den Sozialhilfeträger, tritt der Auftraggeber diese in Höhe der Eigenleistungen an die Bestatterin zur Absicherung ihrer Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung der Eigenleistungen der Bestatterin. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.

 

8.      Die Folgen eines Zahlungsverzuges richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung im Eigentum der Bestatterin.

 

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

 

Dem Auftraggeber steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser Anspruch rechtskräftig oder unbestritten ist.

 

§ 9 Mängelansprüche des Auftraggebers

 

1.      Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

 

2.      Die Bestatterin haftet für Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen auf Grund zwingender Rechtsvorschriften uneingeschränkt. Darüber hinaus haftet sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Vertragspflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind, das heißt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), wobei Ersatzansprüche – soweit kein Vorsatz vorliegt – auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt sind. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bestatterin.

 

§ 10 Verjährung

 

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Leistung (hinsichtlich Dienstleistungen bzw. Werkleistungen, die von uns zu erbringen sind), hinsichtlich von uns gelieferter Sachen richtet sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 11 Kündigung

 

1.      Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Wird das Vertragsverhältnis gekündigt, kann die Bestatterin die vereinbarte Vergütung verlangen, wobei sie sich dasjenige anrechnen lassen muss, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

2.      Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

 

3.      Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss von dem Kündigenden eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden.

 

§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte

 

1.      Der Auftraggeber bestätigt gegenüber der Bestatterin, dass im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Verwendung von ihm beigebrachter Fotovorlagen bzw. digitaler Bilddateien keine Rechte Dritter, insbesondere kunsturheber- und urheberrechtlicher Natur, verletzt werden.

 

Wird die Bestatterin von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bestatterin auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten), freizustellen.

 

2.      Der Auftraggeber beauftragt die Bestatterin, die Fotos bzw. digitalen Bilddateien uneingeschränkt für etwa durch den Auftraggeber bestellte Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung von Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben.

 

§ 13 Datenschutz

 

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. der Angehörigen werden von der Bestatterin zwecks Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung erhoben und verwendet, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei der Bestatterin Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei ihr gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von der Bestatterin die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


§ 14 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

 

1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Küssaberg.

 

2.      Für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages entstehen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Küssaberg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

1.      Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung vereinbaren. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, ist die Bestatterin berechtigt, eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Bestimmung vorzugeben.

 

2.      Sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so ist diese Regelungslücke durch eine dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entsprechende Regelung zu füllen. Sollten sich die Parteien nicht auf eine entsprechende Regelung einigen können, ist die Bestatterin berechtigt, eine die Regelungslücke füllende, dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages entsprechende Regelung vorzugeben.

 

3.      Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine andere Form vorgeschrieben ist. Diese Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert werden.

  [KC1]Verkäufe von Gegenständen, etwa von Särgen, erfolgen nur in diesen Zusammenhängen und nicht losgelöst davon, korrekt?

 [KC2]Es wäre sehr empfehlenswert, das unbedingt so zu tun, da die Bestattungen im Regelfall ja bereits vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgeschlossen sein werden. Wenn Sie für den Abschluss der Verträge mit den Kunden Formblätter/Vordrucke o. ä. verwenden, könnte dort oberhalb der Unterschriftszeile bspw. wie folgt formuliert werden:

 

Erlöschen des Verbraucherwiderrufsrechts (nur im Fall des Vertragsschlusses außerhalb der Geschäftsräume der Bestatterin)

 

(ankreuzen) Wir stimmen zu, dass die Bestatterin mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

(ankreuzen) Uns ist bekannt, dass unser Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Bestatterin erlischt.

 

 

 


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